
Westfrankenbahn: Flexibel. Innovativ. Sympathisch.
Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske
Ab 18. Januar gilt im öffentlichen Nahverkehr in Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske - sowohl in allen Verkehrsmitteln als auch in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! Danke für Ihre Mithilfe!